Glücksspiel- und Medienabhängigkeit

Das Therapieangebot in einer speziellen Therapiegruppe richtet sich an volljährige pathologische Glücksspieler mit einer manifesten primären Suchtdynamik, an Glücksspieler mit einer zusätzlichen stoffgebundenen Abhängigkeit und an Patienten mit stoffgebundener Abhängigkeit und/oder Medienabhängigkeit (überwiegend Patholgischer PC-Gebrauch). Die Behandlung dauert 8 – 12 Wochen, in Verbindung mit einer stoffgebundenen Abhängigkeit bis zu 16 Wochen.

Übergeordnetes Rehabilitationsziel ist die Sicherung bzw. Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit. In Abhängigkeit von der individuellen Problemlage des Patienten und des zugrunde liegenden spezifischen Störungsbildes werden folgende Ziele angestrebt:

  • Rationale und emotionale Akzeptanz der Erkrankung
  • Aufrechterhaltung einer dauerhaften Glücksspielabstinenz
  • Kontrolliertes Mediennutzungsverhalten in konkret-realer Umwelt 
  • Aufbau alternativer Freizeitgestaltung
  • Rückfallvorbeugung zur Stabilisierung des Therapieerfolges
  • Erweiterung persönlicher Kompetenzen zur Bewältigung bestehender Lebenskonflikte
  • Verbesserung der Kommunikations-, Kontakt- und Beziehungsfähigkeit
  • Verantwortlicher Umgang mit Geld
  • Schuldenaufstellung und Schuldenregulierung
  • Freisetzung und Stabilisierung eigener Ressourcen
  • Erhöhung des Selbstwertgefühls
  • Verbesserung der Fähigkeit zur Selbstkontrolle eigenen Verhaltens
  • Steigerung der Konfliktfähigkeit
  • Verbesserung der Gefühlswahrnehmung und –differenzierung
  • Erhöhung der Genussfähigkeit
  • Anbindung an Selbsthilfegruppen
  • Motivation zur ambulanten Rehabilitation oder Psychotherapie

Die Behandlungsangebote umfassen neben der medizinischen Behandlung störungsspezifische Gruppenpsychotherapie, Einzelgespräche, verschiedene Indikationsgruppen, Angehörigentherapie, Arbeitstherapie, Kreativ- und Gestaltungstherapie, Sporttherapie, Geldmanagement, Sozialberatung usw..

Nicht aufgenommen werden Patienten, die primär abhängig von illegalen Drogen sind, bei denen eine akute psychotische Erkrankung vorliegt, die akut suizidgefährdet sind, gravierende hirnorganische Störungen aufweisen oder bei denen Auflagen seitens der Justiz vorhanden sind.

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